Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Der Unternehmenszweck ist der Nachweis für die Möglichkeit, einen Vertrag zu schließen und/oder
    Vermittlung eines Vertrages über ein bebautes und unbebautes Grundstück, Wohnen
    Wohnimmobilien, land- und forstwirtschaftliche Immobilien, industrielle und gewerbliche
    Gewerbeimmobilien, Einkommensimmobilien, sowie für Wohn- und Nichtwohngebäude.
    als auch für Wohn- und Geschäftsräume. Unsere Tätigkeit erstreckt sich auf
    Nachweis und/oder Vermittlung von Kauf, Verkauf, Vermietung, Leasing und
    sowie die Vermietung und sonstige Nutzung der bezeichneten Objekte.
    2. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich; Irrtümer und Zwischenverwendungen sind
    und Zwischenverwendung sind ausdrücklich vorbehalten.
    3. Unsere Angebote sind ausschließlich für den Empfänger bestimmt, von diesem vertraulich zu behandeln und
    vom Empfänger vertraulich behandelt und gegenüber Dritten geheim gehalten werden, es sei denn, wir haben
    es sei denn, wir haben schriftlich unsere Zustimmung zur Weitergabe gegeben.
    4. Wir sind berechtigt, alle Angebote und Informationen an Dritte zu unterbreiten/zu übermitteln
    an Dritte weitergeben.
    5. Vereinbarungen, die über unsere schriftlichen Angebote hinausgehen, bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung
    Die Bestätigung muss schriftlich erfolgen, um wirksam zu sein.
    6. 6. für die Zwecke der Vermittlung sowie für den Nachweis eines Kaufvertrages oder sonstiger
    Erwerb, insbesondere auch eines sog. Share-Deals, eine Provision von jeweils 3,57 % für eine
    Jeweils 3,57% für eine Immobilie in Deutschland müssen vom Verkäufer bezahlt werden.
    dem Verkäufer und dem Käufer, für eine in Luxemburg gelegene Immobilie eine Provision von
    Immobilien in Luxemburg eine Provision von 3,51% des Gesamtkaufpreises
    Kaufpreis einschließlich aller Nebenabreden oder Ersatzgeschäfte im Zusammenhang mit dem
    Transaktionen im Zusammenhang mit der Akquisition, wie z. B. Kauf statt Miete oder ähnliches, einschließlich
    einschließlich Mehrwertsteuer, sofern nicht anders vereinbart.
    Vereinbarung. Bei einem Verkauf auf Repo-Basis ist der Kaufpreis der Barpreis zuzüglich Repo-Zinsen.
    Barpreis plus kapitalisierte Repo-Zinsen (kapitalisierter Repo-Wert).
    (kapitalisierter Rentenwert). Bei erfolgreicher Vermietung einer Immobilie erhalten wir eine Provision von
    erhalten eine Provision von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. vom
    inkl. MwSt., vom Kunden, der die Vermietungsleistung bestellt, während in
    Luxemburg erhalten wir eine Provision von 1,17 Monatsmieten,
    1,17 pro Monat, einschließlich Mehrwertsteuer, vom Mieter zu zahlen.
    7. Die Provisionen basieren auf einem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19% in Deutschland
    in Deutschland von 19 % und in Luxemburg von 17 %. Wenn der Mehrwertsteuersatz
    Satz im Verhältnis zu diesem Satz erhöht oder reduziert wird, werden die zum Zeitpunkt der
    Erhöhung oder Reduzierung, ändern sich die zum Zeitpunkt der Erhöhung oder Reduzierung fälligen Provisionen um denselben
    Prozent. Dies gilt nicht für Provisionen, die innerhalb von vier Monaten nach Abschluss des
    Monate nach Vertragsabschluss.
    8. Der Auftraggeber ist auch im Falle eines Ersatzgeschäftes zur Zahlung von Gebühren gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen verpflichtet.
    Provisionssätze im Falle eines Ersatzgeschäfts.
    Ein solches Ersatzgeschäft liegt z. B. vor, wenn im Zuge der
    Tätigkeit des Immobilienbüros, wird der Kunde auf eine andere
    einer anderen Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages mit seinem potenziellen Vertragspartner, oder wenn
    potentiellen Vertragspartner, oder wenn er den Vertrag mit dem rechtlichen
    der Rechtsnachfolger des bisherigen Vertragspartners durch diese Möglichkeit, oder wenn er
    Möglichkeit, oder wenn er das bewährte Gut kauft, anstatt es zu mieten oder zu leasen, oder umgekehrt.
    es zu leasen oder umgekehrt. So lösen Sie die Pflicht zur Zahlung einer Provision aus
    bei Ersatzgeschäften eine Provision zu zahlen, ist es nicht
    das provisionspflichtige Geschäft muss nicht wirtschaftlich sein
    gleichwertig zu der ursprünglich beabsichtigten Transaktion im Sinne des
    Bedingungen, die von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelt wurden.
    wirtschaftliche Identität.
    9. (9) Wir sind auch dann provisionsberechtigt, wenn der Empfänger des Angebots
    unser Angebot ohne unsere Zustimmung an einen Dritten weiterzugeben und wenn der Dritte die
    den Kauf-, Erwerbs- oder Mietvertrag oder wenn der Empfänger des Angebots, als der
    als gesetzlicher Vertreter oder Beauftragter eines Dritten, den Dritten veranlasst, zu erwerben, zu kaufen
    Kauf, Leasing oder Miete in seinem eigenen Namen. Die
    Ehegatten und Familienangehörige sowie juristische Personen, die durch den
    durch den Angebotsempfänger vertreten werden, gelten als Dritte.
    10. Wir sind bevollmächtigt, im Namen der anderen Vertragspartei zu handeln entweder
    entgeltlich oder unentgeltlich.
    11. SR IMMO INT'L SARL erbringt keine Anlageberatung für den Käufer.
    den Käufer.
    12. Alle Provisionen sind zum Zeitpunkt des rechtswirksamen Abschlusses verdient und fällig
    Abschluss des verhandelten und/oder nachgewiesenen Geschäfts. Die
    Die Provision ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug fällig.
    Abzug. Bei Zahlungsverzug werden in Deutschland Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. fällig.

    Deutschland zu einem Satz von 5 % p. a. über dem Basiszinssatz, in Luxemburg für
    Luxemburg für Gewerbetreibende zu einem Satz von 8 % p. a. über dem Basiszinssatz und für
    Satz und für Verbraucher mit dem gesetzlichen Jahreszinssatz (ab 2018: 2,25 %).
    ab 2018: 2,25 %). Die Höhe der Verzugszinsen richtet sich nach dem
    Zinssätze, die zu diesem Zeitpunkt gelten. Rechnungen werden ausgestellt
    von SR IMMO INT'L SARL, 20, Grand-Rue in L-9410 Vianden.
    13. Unser Kunde ist verpflichtet, uns alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die wir zur Durchführung der
    die von uns zur Ausführung des Auftrags benötigt werden, vollständig und richtig.
    Darüber hinaus hat der Auftraggeber uns unverzüglich über die Beendigung der
    Vertrag, den Vertragspartner und die Vertragsbedingungen. Die
    Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen eine Kopie des Vertrages zur Verfügung zu stellen.
    14. (14) Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns unsere Kosten zu erstatten, wenn er während der Laufzeit des Vertrages
    er auf seine Verkaufsabsicht verzichtet, die Immobilie an seinen eigenen Interessenten verkauft
    Interessenten, verhandelt nicht mit unseren Interessenten oder macht die Ausführung des
    die Ausführung des Mandats durch Änderung der Bedingungen des Angebots oder in sonstiger Weise
    die Bedingungen des Angebots oder in sonstiger Weise. Die Erstattung der Kosten ist am Tag der Beendigung des
    des Mandats. Die Kostenerstattung wird wie folgt berechnet:
    a) Werbe- und Prospektkosten, Porto- und Telefonkosten etc. sind auf Nachweis zu berechnen,
    a) Werbe- und Prospektkosten, Porto- und Telefonkosten usw. sind nach Belegen abzurechnen,
    b) Für Reise- und Autokosten gelten die Sätze, die nach
    (b) Für Reise- und Kfz-Kosten gelten die von der Einkommensteuerbehörde zugelassenen Sätze,
    c) Der zeitabhängige Satz beträgt 80 Euro pro Stunde.
    15. Wenn der Auftraggeber im Namen von Miteigentümern ohne Vollmacht gehandelt hat
    ohne unser Wissen, oder wenn der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt, ist er
    vertraglichen Pflichten, so ist er verpflichtet, uns den Schaden zu ersetzen, den wir
    die wir dadurch erlitten haben.
    16. Im Falle eines Exklusivvertrages verpflichtet sich unser Kunde, keine anderen
    andere Makler als uns während der Laufzeit des Vertrages zu verweisen und alle interessierten
    alle Interessenten an uns.
    17. Die Haftung des Maklers ist auf Fälle von grober Fahrlässigkeit beschränkt und
    Verhalten, vorausgesetzt, der Kunde erleidet keinen Verlust an Leben oder körperlicher
    Verlust des Lebens oder Körperverletzung als Folge des Verhaltens des Maklers.
    das Verhalten des Maklers.
    18. Hinsichtlich der Immobilie ist die SR IMMO INT'L SARL abhängig von
    Informationen von Verkäufern, Eigentümern, Vermietern, Bauherren, Entwicklern und
    Bauherren, Entwickler und Behörden. Keine Verantwortung ist
    für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Darüber hinaus übernimmt das Unternehmen keine Gewähr für die Richtigkeit der bereitgestellten Informationen,
    das Unternehmen übernimmt keine Garantie für die Eigenschaften und ist nicht verantwortlich für die
    für die Kreditwürdigkeit von Vertragspartnern.
    19. Der Auftraggeber ermächtigt den Makler zur Speicherung, Nutzung und Weitergabe von Daten über die Immobilie und
    und Personen im strengen Rahmen der Ausführung der Maklertätigkeit
    Maklermandat.
    20. Für unser Geschäft in Deutschland ist der Erfüllungsort der gegenseitigen Verpflichtungen und der
    Verpflichtungen und der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Maklervertrag
    Vertrag ist Bitburg, wenn der Kunde Kaufmann ist und nicht zu den
    ist kein Kaufmann im Sinne des § 1 Abs. 2, 2. Halbsatz des Handelsgesetzbuches
    des Handelsgesetzbuches, wenn der Kunde eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn der
    juristische Person des öffentlichen Rechts oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat
    Deutschland. Für unser Geschäft im Großherzogtum Luxemburg werden alle Streitigkeiten
    die ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte in Luxemburg.
    Luxemburg.
    21. Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den
    des Auftraggebers gegen den Makler beträgt drei Jahre. Es beginnt in dem Moment
    der Zeitpunkt, zu dem die die Schadensersatzpflicht auslösende Handlung begangen wurde.
    Schäden begangen wurde. Wenn die gesetzlichen Verjährungsregeln zu einer kürzeren Verjährung führen
    kürzere Verjährungsfrist für den Makler im Einzelfall,
    gelten diese.
    22. Das Recht der Bundesrepublik Deutschland ist anwendbar auf unsere Aktivitäten in
    Aktivitäten in Deutschland, und das Recht des Großherzogtums Luxemburg ist auf unsere
    die für unsere Aktivitäten in Luxemburg gelten.
    23. Es gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Widersprüchliche Begriffe und
    Entgegenstehende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie in
    in schriftlicher Form.

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